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Mittwoch, 24. November 2010

Vermieter kann das Aufstellen einer Waschmaschine nicht untersagen

Oftmals wird durch den Eigentümer das Aufstellen einer Waschmaschine in der Mietwohnung verboten. Der Grund dafür ist in den meisten Fällen, dass ein Wäschekeller vorhanden ist oder dies zu viel Lärm verursacht. Jedoch kann ein Vermieter das Aufstellen einer Waschmaschine nicht so einfach untersagen. Wenn der Mieter seine eigene Waschmaschine aufstellt und die Zu- und Abläufe ausreichende gesichert sind, darf er das. Dies ist sein gutes Recht. Das jüngste Urteil zu diesem Fall wurde findet man unter dem Aktenzeichen: 4 C 1304/09.
Das Verbot im Mietvertrag kann vom Mieter außer acht gelassen werden, da es keine Gültigkeit hat. Bei normalen Tageszeiten, wo keine Ruhezeiten festgelegt sind, darf der Mieter seine Waschmaschine in der Mietwohnung laufen lassen. Der Eigentümer einer Immobilie kann nicht über den Standort der Waschmaschine seines Mieters bestimmen.
 

Sonntag, 21. November 2010

Jede fünfte benötigte Wohnung wird nicht gebaut!

Trotz steigender Wohnungsfertigstellungen bleibt ein Bedarf von 40.000 Wohnungen ungedeckt. Jede fünfte benötigte Wohnung wurde damit nicht gebaut. Dies ist ein Ergebnis einer Untersuchung der Patrizia Immobilien AG.
Für das Gesamtjahr 2010 erwartet die Patrizia Immobilien AG etwa 170.000 Neubauwohnungen, Tendenz steigend. Für das Jahr 2011 rechnet das Unternehmen mit 180.000, für das Jahr 2012 mit rund 200.000 Wohnungsfertigstellungen.
„Im Vergleich zur erwarteten Nachfrage von rund 250.000 Wohnungen pro Jahr bleibt die Neubautätigkeit in Deutschland trotz dieser positiven Entwicklung zu gering. Im Jahr 2009 lagen die Fertigstellungszahlen etwa 20 Prozent unter dem tatsächlichen Bedarf", so Dr. Marcus Cieleback, Leiter Research der Patrizia. Und weiter: „Zwischen 2010 und 2012 werden hierzulande gerade einmal Wohnungen im Umfang von jeweils rund 1,5 Prozent des Bestandes fertig gestellt. Damit wird die Neubauquote ein Drittel unter dem europäischen Durchschnitt von rund 2,2 Prozent liegen.“ 


Geschosswohnungsbau auf dem Vormarsch
Als Zugpferd der steigenden Bautätigkeit im Wohnungssektor etabliert sich der Geschosswohnungsbau. Während Mehrfamilienhäuser im Jahr 2004 ihren Tiefpunkt erreichten und nur 25 Prozent des Neubauvolumens umfassten, zeichnet sich seitdem eine Trendwende ab. Im Jahr 2009 lag der Anteil von Mehrfamilienhäusern bereits bei 33 Prozent der Wohnungsfertigstellungen.
Der Anteil an Mehrfamilienhäusern wird nach Prognosen der Patrizia bis zum Jahr 2012 um 25 Prozent steigen. Im Jahr 2012 wird der Geschosswohnungsbau mit 41 Prozent knapp die Hälfte der Fertigstellungen ausmachen. Bereits heute dominieren Mehrfamilienhäuser in den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen mit über 50 Prozent das Fertigstellungsvolumen, in den wirtschaftsstarken Agglomerationsräumen der westdeutschen Bundesländern liegt der Anteil bei knapp 50 Prozent.  
„In Zeiten fortschreitender Urbanisierung, die eine massive Flächenverknappung zur Folge hat, erweist sich der Geschosswohnungsbau als notwendiges Teilsegment“, betont Cieleback.

(C) Haufeimmobilien.de

Strenge Auflagen bei Eigenbedarfskündigung

Karlsruhe - Erweitern Vermieter ihren eigenen Wohnbereich, begründet dies nicht ein erleichtertes Kündigungsrecht gegenüber ihren ebenfalls in dem Gebäude lebenden Mieter. Dies geht aus einem am Mittwoch verkündeten Urteil des Bundesgerichtshofes hervor (Az.: VIII ZR 90/10).
Nach dem Gesetz besteht in einem vom Vermieter selbst genutzten Gebäude mit zwei Wohnungen ein erleichtertes Kündigungsrecht. Das bedeutet: Will der Vermieter seinem Mieter kündigen, muss er keinen Eigenbedarf geltend machen. Bei mehr als zwei Wohnungen in dem Gebäude gilt dieses erleichterte Kündigungsrecht aber nicht mehr. epd

(c)Sueddeutsche.de

Donnerstag, 18. November 2010

Wohnungseigentümer ärgern sich - Pixelbrei in Google Street View

Foto: Google Street View)
Google Street View ist endlich in Deutschland angekommen. Die virtuelle Fahrt durch deutsche Städte ist faszinierend.
Leider haben hysterische deutsche Politiker und die Zeitung mit den großen Buchstaben Google dazu genötigt, den Dienst zu kastrieren. Und so tun sich in den Straßenzügen Lücken auf: Einzelne Fassaden sind hinter einem Pixelbrei versteckt.
Das sieht nicht nur hässlich aus, sondern sorgt auch für Streit. Denn die Verpixelung darf jeder beantragen, der in einem Haus wohnt – nicht nur der Eigentümer. Das hat dazu geführt, dass viele Häuser aus Street View verschwunden sind, ohne dass die Eigentümer oder Bewohner damit einverstanden wären.
Denn Google prüft nicht die Eigentumsverhältnisse und fragt nicht nach Entscheidungen in Eigentümerversammlungen. Ein Klick auf das Verpixelungsformular und die richtige Wohnadresse reichen aus – schon ist das Haus verschwunden. Google zerstört nämlich die Originaldaten und teilt auf Anfrage von n-tv.de mit: "Eine Unkenntlichmachung ist unwiderruflich." Selbst ein Mieter aus dem 3. Hinterhof kann so ein Haus eliminieren lassen, hinter dessen Fassade er streng genommen gar nicht wohnt. Genauso verhält es sich mit Wohnungseigentümern, die sich nicht grün sind. Wenn einer keine Lust auf Google hat, sind alle Miteigentümer angeschmiert und das Haus ist weg.
Mittelfristig dürfte das erhebliche wirtschaftliche Folgen haben. Miet- und Kaufinteressenten informieren sich schon jetzt fast ausschließlich im Internet. Das größte deutsche Immobilienportal Immoscout24 hat bereits angekündigt, Street View zu integrieren. Das wird die Vermiet- und Verkaufbarkeit von verpixelten Häusern beeinträchtigen. Wer hat schon Lust, eine Immobilie zu besichtigen, die man sich vorher nicht im Internet ansehen kann?
Der Verband Haus & Grund in Frankfurt am Main befürchtet eine Klagewelle. Allerdings ist nicht klar, wer vor den Kadi zitiert werden soll. Google hat als Privatunternehmen keine Verpflichtung, ein Haus darzustellen und gibt auch keine Auskunft darüber, wer die Verpixelung veranlasst hat.
Welche Motive auch immer für die Maßnahme  ausschlaggebend waren, der Schuss dürfte nach hinten los gehen. Der Beobachter wird immer einen dieser sechs schönen Gründe unterstellen:1) Hier wohnen Technikfeinde, denen auch Dampflokomotiven suspekt sind 2) Verfolgungswahn 3) Das Haus ist ungepflegt 4) Die Fassade ist voller Satellitenschüsseln 5) In den Gewerbeeinheiten sind dubiose Etablissements 6) Hier ist für Diebe richtig was zu holen.
In diesem Sinne: Viel Spaß beim virtuellen Spaziergang durch Deutschland. Rufen Sie in Ihrem Browser Google Maps auf, wählen Sie eine Adresse (beispielsweise in Berlin) und ziehen Sie das orangefarbene Männchen oben links mit der Maus auf die Straße, die Sie durchlaufen wollen.


(C) n-tv.de

Montag, 15. November 2010

Ü55 Projekt - Sonne statt Laub fegen!

Um mich herum nur Laubsauger, diese Geräuschkulisse nervt. 
Da passt mein Spruch vom Ü55 Projekt jetzt um so mehr: 
"Lieber das Meeresrauschen am Nachmittag entspannt im Liegestuhl hören als den Laubsauger des früheren Nachbarn......."
Für mehr Infos klicken Sie auf die Überschrift!
 
 

Mittwoch, 3. November 2010

Doppelhaus in Lehrte - Steinwedel für nur € 160.000 /DHH



Für Rückfragen rufen Sie einfach an: 05132 - 887 353

oder per Mail: niendieker@immobilien-spezialist.de

Montag, 4. Oktober 2010

Es muss nicht immer ein Neubau sein

Viele gebrauchte Immobilien finden ihre Liebhaber, aber: Vor dem Kauf müssen viele Punkte geklärt werden:

Bonn (Weltexpress) - Da ist ein junges Paar mit kleinem Kind, sie wollen sich ein Häuschen bauen, doch das notwendige Geld fehlt. Da ist der nächste Gedanke: Wir kaufen uns eine Gebrauchtimmobilie, zu Deutsch ein vielleicht nicht mehr so ganz junges Haus, das wir dann nach und nach um- und ausbauen. Also wird gesucht, die Liste der Angebote ist lang. Nun ist vieles zu überlegen, damit die Familie, auch wenn sie sich vergrößert, lange Zeit in diesem Haus glücklich werden kann.

Es muss nicht immer ein Neubau sein: Nach einer Umfrage von TNS Infratest gaben 2009 rund 70 Prozent aller Bau- und Kaufwilligen einer Gebrauchtimmobilie den Vorzug. Der Trend zum Eigenheim aus zweiter Hand hat gute Gründe: Der Kaufpreis ist oft spürbar günstiger als ein Neubau und der Einzug in die eigenen vier Wände geht deutlich schneller. Außerdem entfällt die oft schwierige Suche nach dem geeigneten Grundstück: Attraktive Immobilien aus zweiter Hand finden sich an fast jedem Standort. „Wer sich für eine Bestandsimmobilie entscheidet, sieht auch gleich, was er kauft. Trotzdem gibt es hier manche Stolpersteine, über die sich die Käufer nicht gleich im Klaren sind.

So warnt Kathrin Mühe als Schwäbisch-Hall-Expertin in einer wichtigen Checkliste vor den Tücken und Fallen, mit denen man sich vertraut machen muss vor dem Kauf. So ist in erster Einkaufsmöglichkeiten, Nähe zum Kindergarten, wo ist die nächste Schule, wo Linie die Lage des Hauses wichtig, was die Infrastruktur angeht: Nähe zu weiterführende Schulen und Bildungsstätten, welche Vereine gibt es, wer Sport liebt, sollte sich genau erkundigen. Sportfreunde informieren gerne.

Und dann die Bausubstanz: Für Laien ist das oft ein Brief mit sieben Siegeln. Wer jemanden kennt, der sich damit auskennt, ist gut beraten, nach seinem Rat zu fragen mit einer Besichtigung. Energiebilanz steht dann als nächstes auf dem Programm, also Heizungsanlage kontrollieren, sich die Heizungsrechnungen zeigen lassen, wie ist es möglich, durch nicht allzu hohe Kosten eine Wärmedämmung einzubauen? Man sollte Bausachverständige zur Prüfung der Bau-Substanz hinzuzuziehen. Seit Anfang 2009 ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer einen gültigen Energieausweis vorzulegen. Mit gutem Grund: Die Energiebilanz verrät viel über die Betriebskosten, die auf den Käufer zukommen.

Und ein Blick ins Grundbuch ist wichtig, um zu wissen, ob und wenn welche Bodenbelastungen vorhanden sind. War früher hier einmal ein Gewerbe mit Altlasten? Diese Frage sollte geklärt werden.

Wichtig ist auch ein Blick in den Bebauungsplan. Ist in der Nähe etwas Unschönes geplant? Kommen da vielleicht Hochhäuser hinter den Garten? Handelt es sich laut Bebauungsplan um ein reines Wohngebiet oder ist eine Mischnutzung geplant oder auch Gewerbeansiedlungen, die möglicherweise Lärm oder Geruchsbelästigungen mit sich bringen? Man muss möglicherweise auch mit Baulärm im nahen neuen Wohngebiet rechnen. Darum ist auch ein Besuch nicht nur an Werktagen, sondern auch an Sonn- und Feiertagen nötig. Und das, bevor gekauft wird.

Wie ist die Verkehrsanbindung mit Bus und/oder Bahn. Ist ein Flughafen in der Nähe, der mit vielen Tag- und Nachtflügen von sich hören lässt? Da hilft auch ein informatives Gespräch mit der Nachbarschaft. Überhaupt, um sich für viele Jahre wohlzufühlen, ist eine gute Nachbarschaft wichtig. Viel wichtiger, als manche glauben. Und dann: Wer um- oder anbauen will, sollte vor dem Kauf auch die notwendigen Maßnahmen für die Baugenehmigungen bei der Verwaltung überprüfen, damit schöne Haus-Träume nicht plötzlich platzen.

(C) Weltexpress