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Mittwoch, 24. November 2010

Vermieter kann das Aufstellen einer Waschmaschine nicht untersagen

Oftmals wird durch den Eigentümer das Aufstellen einer Waschmaschine in der Mietwohnung verboten. Der Grund dafür ist in den meisten Fällen, dass ein Wäschekeller vorhanden ist oder dies zu viel Lärm verursacht. Jedoch kann ein Vermieter das Aufstellen einer Waschmaschine nicht so einfach untersagen. Wenn der Mieter seine eigene Waschmaschine aufstellt und die Zu- und Abläufe ausreichende gesichert sind, darf er das. Dies ist sein gutes Recht. Das jüngste Urteil zu diesem Fall wurde findet man unter dem Aktenzeichen: 4 C 1304/09.
Das Verbot im Mietvertrag kann vom Mieter außer acht gelassen werden, da es keine Gültigkeit hat. Bei normalen Tageszeiten, wo keine Ruhezeiten festgelegt sind, darf der Mieter seine Waschmaschine in der Mietwohnung laufen lassen. Der Eigentümer einer Immobilie kann nicht über den Standort der Waschmaschine seines Mieters bestimmen.
 

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