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Sonntag, 21. November 2010

Strenge Auflagen bei Eigenbedarfskündigung

Karlsruhe - Erweitern Vermieter ihren eigenen Wohnbereich, begründet dies nicht ein erleichtertes Kündigungsrecht gegenüber ihren ebenfalls in dem Gebäude lebenden Mieter. Dies geht aus einem am Mittwoch verkündeten Urteil des Bundesgerichtshofes hervor (Az.: VIII ZR 90/10).
Nach dem Gesetz besteht in einem vom Vermieter selbst genutzten Gebäude mit zwei Wohnungen ein erleichtertes Kündigungsrecht. Das bedeutet: Will der Vermieter seinem Mieter kündigen, muss er keinen Eigenbedarf geltend machen. Bei mehr als zwei Wohnungen in dem Gebäude gilt dieses erleichterte Kündigungsrecht aber nicht mehr. epd

(c)Sueddeutsche.de

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