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Samstag, 9. Juli 2011

Kapitalanleger: Freie 3 ZKB - ETW in Sehnde für nur € 59.600




Für den Kapitalanleger oder für die junge Familie!

Kauf günstiger als mieten! Diese gut geschnittene Wohnung liegt im 1. OG eines gepflegten Mehrfamilienhauses in einem ruhigen Wohnumfeld in Sehnde-Höver.

Die Wohnung besteht aus einem großen Wohnzimmer, einem Schlafzimmer, einem Kinderzimmer, einer Küche, Flur und einem Tageslichtbadezimmer. Vom Wohnzimmer aus erreichen Sie den neu sanierten Balkon.
Die Giebelwand und Hauswand sind mit einer Wärmedämmung versehen und neue Kunststofffenster sind schon eingebaut ( die neue große Balkontür-/Fenstereinheit im Wohnzimmer vor 3 Monaten).
Ein Abstellraum sowie ein Waschmaschinenraum befinden sich im Keller. In den aufgeführten Hausabgaben sind auch Kosten für Verwalter, Treppenhausreinigung, Heizung, Zuführung zur Rücklage etc. enthalten. Im Vergleich zu den Betriebskosten einer Mietwohnung würden hier die Nebenkosten inklusive Heizung bei ca. 130,- € monatlich liegen.

Der Verkauf erfolgt provisionsfrei!

Weitere Informationen unter Tel.: 05132 - 88 73 53
(Andreas Niendieker Immobilien)

Zum Exposé klicken Sie einfach auf die Überschrift!

Montag, 4. Juli 2011

BGH: Mieter haftet länger für Schaden am Gemeinschaftseigentum

Für Schadensersatzansprüche einer WEG gegen den Mieter eines Miteigentümers wegen Beschädigung von Gemeinschaftseigentum gilt die kurze mietrechtliche Verjährungsfrist von 6 Monaten nicht.

Hintergrund:
Die Parteien streiten um Schadensersatz wegen der Beschädigung eines Fahrstuhls.
Die Mieter hatten in einer Wohnungseigentumsanlage eine Wohnung gemietet. Bei ihrem Auszug Ende Juni 2008 benutzten sie den im Gemeinschaftseigentum stehenden Fahrstuhl, um Möbel zu transportieren. Dabei haben Sie den Fahrstuhl beschädigt.

Die WEG hat ihren Schadensersatzanspruch abgetreten. Der Abtretungsempfänger reichte im Dezember 2009 Klage auf 6.700 Euro Schadensersatz ein.
Die Mieter sind der Meinung, der Schadensersatzanspruch sei verjährt. Hier gelte auch die 6-monatige mietrechtliche Verjährungsfrist gemäß § 548 Abs. 1 BGB.

Entscheidung
Der Anspruch ist nicht verjährt.
Die aus dem Mietrecht stammende Vorschrift des § 548 Abs. 1 BGB ist auf einen Schadensersatzanspruch einer WEG wegen der Beschädigung von Gemeinschaftseigentum durch einen Mieter nicht anwendbar. Ein solcher Anspruch unterliegt der gesetzlichen Regelverjährung von 3 Jahren.
(BGH, Urteil v. 29.6.2011, VIII ZR 349/10)

(Quelle: haufe.de)