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Mittwoch, 14. August 2013

Verbraucher können Immobilienkredit vorzeitig auflösen

Laut einem Artikel im Handelsblatt sind viele Baufinanzierungen fehlerhaft. Verbraucherschützer sagen, dass sich die Darlehen auch Jahre nach Vertragsabschluss ohne weitere Kosten kündigen lassen, da meistens der Fehler bei der Bank liegt.

Hamburg: Viele Bankkunden können häufig auch noch Jahre nach Vertragsabschluss ihr Immobiliendarlehen vorzeitig auflösen, ohne die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen. Bei vielen Darlehensverträgen sei nämlich die Widerrufsbelehrung fehlerhaft und damit unwirksam, teilte die Verbraucherzentrale Hamburg (VZ HH) am Mittwoch mit. Sie überprüfte 300 Darlehensverträge; mehr als zwei Drittel davon sind ihrer Einschätzung nach fehlerhaft.

Banken und Sparkassen informieren der Untersuchung zufolge oft nicht richtig über den Beginn der Widerrufsfrist oder es fehlen entscheidende Hinweise insbesondere zu den Rechtsfolgen eines Widerrufs. „Ist die Widerrufsbelehrung falsch, startet die Widerrufsfrist nicht. Der Widerruf des Kreditvertrags kann also jederzeit erklärt werden“, erläuterte Christian Schmidt-Burgk, Baufinanzierungsexperte bei der VZ HH.

Davon profitieren laut Schmidt-Burgk Bankkunden, die nach der Kündigung ihres Immobilienkredits eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen mussten oder es noch tun sollen. Sie müssten nicht kündigen, sondern könnten einfach widerrufen – und sparten so die Vorfälligkeitsentschädigung. Die sei im europäischen Vergleich in Deutschland überdurchschnittlich hoch, kritisierte Schmidt-Burgk.
Profitieren könnten laut dem Experten auch Kunden, die zur Zeit angesichts der niedrigen Darlehenszinsen in einen günstigeren Kredit umschulden möchten. Hier sei aber wohl fast immer die Unterstützung eines Anwalts nötig, um Ansprüche auch durchzusetzen, erklärte Schmidt-Burgk.
(C) handelsblatt.com

Also widerrufen statt kündigen!  Lassen auch Sie Ihren Vertrag überprüfen, ob das Widerrufsrecht in Ihrem Vertrag fehlerhaft ist.


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