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Dienstag, 25. Januar 2011

Mieter muss Wohnung nicht weiß übergeben!

Der Bundesgerichtshof hat die Mieterrechte gestärkt: Auch bei Auszug eines Mieters darf der Vermieter nicht verlangen, dass die Wohnung komplett weiß gestrichen ist.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil einen Vermieter in die Schranken gewiesen, der die Rückgabe einer Mietwohnung mit komplett weißen Wänden verlangt hatte. Die Forderung geht nach Ansicht der Richter zu weit. Für den Vermieter sei es allein entscheidend, dass er eine freiwerdende Wohnung rasch wieder vermieten kann, hieß es in dem am Dienstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. Für die Neuvermietung sei eine weiße Wohnung nicht erforderlich, „weil auch eine Dekoration in anderen dezenten Farbtönen eine Weitervermietung nicht erschwert“. Für den Mieter dagegen sei ein „gewisser Spielraum“ von hohem Interesse. Sein Recht auf eine farbliche Gestaltung nach seinen Vorstellungen wäre dann eingeschränkt, wenn er beim Auszug die Wohnung wieder weiß streichen müsste (Az: VIII ZR 198/10).

Der Deutsche Mieterbund begrüßte in Berlin die damit für beide Seiten geschaffene Rechtssicherheit. Schon bisher hatte der BGH entschieden, dass während der Mietzeit die Farbe der eigenen vier Wände allein Sache des Mieters ist. Erst für die Übergabe nach Ende der Mietzeit darf danach der Vermieter Vorgaben machen. Sind unzulässige Farbvorgaben in einem Formularmietvertrag enthalten, so muss der Mieter überhaupt nicht streichen.
mbe/AFP ( Focus.de)
 

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