Informationen und News vom Immobilien Spezialisten. Neues vom Markt für Immobilien in Hannover, Infos zu Baufinanzierungen sowie Neuigkeiten rund um die Auslandsimmobilie.
Sonntag, 3. April 2011
Montag, 21. März 2011
Haushaltsnahe Dienstleistungen: Kein Steuerabzug für Müllgebühren!
Die Müllabfuhr erbringt keine haushaltsnahen Dienstleistungen. Eine Steuerermäßigung aufgrund der Müllgebühren ist daher nicht möglich.
Hintergrund
Ein Ehepaar hat in der Einkommensteuererklärung 2008 beantragt, Müllgebühren in Höhe von ca. 200 Euro als Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen gemäß § 35a Abs. 2 Satz 1 EStG abzuziehen. Die Eheleute meinen, Reinigungskosten der Wohnung seien als haushaltsnahe Dienstleistungsaufwendungen zu berücksichtigen, wenn hierfür ein Dienstleister in Anspruch genommen werde. Die Müllentsorgung sei mit der Wohnungsreinigung durch einen Dienstleister vergleichbar, für deren Kosten nach § 35a Abs. 2 EStG eine entsprechende Steuerermäßigung gewährt werde. Die Leistung finde in der Wohnung statt, weil der Müll aus der Wohnung entfernt werde.
Das Finanzamt lehnte einen Abzug der Müllgebühren ab.
Entscheidung
Das FG Köln entscheidet zu Lasten des Ehepaars.
Die Müllabfuhr erbringt keine haushaltsnahen Dienstleistungen. Die eigentliche Leistung der Müllabfuhr liegt in der Verarbeitung und Lagerung des Mülls. Diese Entsorgungsleistung wird nicht im Haushalt erbracht. Eine teilweise Begünstigung der Müllgebühren, soweit sie auf das räumlich dem Haushalt zuzurechnende Abholen des Mülls entfallen, lehnt das Gericht ebenfalls ab.
Das Gericht hat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.
(FG Köln, Urteil v. 26.1.2011, 4 K 1483/10)
(gelesen bei Haufe.de Immobilien)
Hintergrund
Ein Ehepaar hat in der Einkommensteuererklärung 2008 beantragt, Müllgebühren in Höhe von ca. 200 Euro als Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen gemäß § 35a Abs. 2 Satz 1 EStG abzuziehen. Die Eheleute meinen, Reinigungskosten der Wohnung seien als haushaltsnahe Dienstleistungsaufwendungen zu berücksichtigen, wenn hierfür ein Dienstleister in Anspruch genommen werde. Die Müllentsorgung sei mit der Wohnungsreinigung durch einen Dienstleister vergleichbar, für deren Kosten nach § 35a Abs. 2 EStG eine entsprechende Steuerermäßigung gewährt werde. Die Leistung finde in der Wohnung statt, weil der Müll aus der Wohnung entfernt werde.
Das Finanzamt lehnte einen Abzug der Müllgebühren ab.
Entscheidung
Das FG Köln entscheidet zu Lasten des Ehepaars.
Die Müllabfuhr erbringt keine haushaltsnahen Dienstleistungen. Die eigentliche Leistung der Müllabfuhr liegt in der Verarbeitung und Lagerung des Mülls. Diese Entsorgungsleistung wird nicht im Haushalt erbracht. Eine teilweise Begünstigung der Müllgebühren, soweit sie auf das räumlich dem Haushalt zuzurechnende Abholen des Mülls entfallen, lehnt das Gericht ebenfalls ab.
Das Gericht hat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.
(FG Köln, Urteil v. 26.1.2011, 4 K 1483/10)
(gelesen bei Haufe.de Immobilien)
Freitag, 18. Februar 2011
Bauherren winken Erleichterungen bei der Finanzierung
Die deutschen Banken blicken mit Sorge auf den 16. März. Dann legt die EU-Kommission einen Gesetzentwurf zur "verantwortungsvollen Vergabe von Hypothekarkrediten" vor. Das Regelwerk könnte die in Deutschland übliche festverzinsliche Hypothek in ihren Grundfesten erschüttern.
Lesen Sie hier weiter: Handelsblatt.com
Montag, 14. Februar 2011
Doppelhaus für die Großfamilie in Lehrte-Steinwedel
Expsoé zum Download: Exposé-Lehrte-Steinwedel-DHH.pdf
Für weitere Informationen und Besichtigungstermine rufen Sie mich einfach an unter
(05132) 88 73 53
Dienstag, 25. Januar 2011
Mieter muss Wohnung nicht weiß übergeben!
Der Bundesgerichtshof hat die Mieterrechte gestärkt: Auch bei Auszug eines Mieters darf der Vermieter nicht verlangen, dass die Wohnung komplett weiß gestrichen ist.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil einen Vermieter in die Schranken gewiesen, der die Rückgabe einer Mietwohnung mit komplett weißen Wänden verlangt hatte. Die Forderung geht nach Ansicht der Richter zu weit. Für den Vermieter sei es allein entscheidend, dass er eine freiwerdende Wohnung rasch wieder vermieten kann, hieß es in dem am Dienstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. Für die Neuvermietung sei eine weiße Wohnung nicht erforderlich, „weil auch eine Dekoration in anderen dezenten Farbtönen eine Weitervermietung nicht erschwert“. Für den Mieter dagegen sei ein „gewisser Spielraum“ von hohem Interesse. Sein Recht auf eine farbliche Gestaltung nach seinen Vorstellungen wäre dann eingeschränkt, wenn er beim Auszug die Wohnung wieder weiß streichen müsste (Az: VIII ZR 198/10).
Der Deutsche Mieterbund begrüßte in Berlin die damit für beide Seiten geschaffene Rechtssicherheit. Schon bisher hatte der BGH entschieden, dass während der Mietzeit die Farbe der eigenen vier Wände allein Sache des Mieters ist. Erst für die Übergabe nach Ende der Mietzeit darf danach der Vermieter Vorgaben machen. Sind unzulässige Farbvorgaben in einem Formularmietvertrag enthalten, so muss der Mieter überhaupt nicht streichen.
Der Deutsche Mieterbund begrüßte in Berlin die damit für beide Seiten geschaffene Rechtssicherheit. Schon bisher hatte der BGH entschieden, dass während der Mietzeit die Farbe der eigenen vier Wände allein Sache des Mieters ist. Erst für die Übergabe nach Ende der Mietzeit darf danach der Vermieter Vorgaben machen. Sind unzulässige Farbvorgaben in einem Formularmietvertrag enthalten, so muss der Mieter überhaupt nicht streichen.
mbe/AFP ( Focus.de)
Freitag, 31. Dezember 2010
Viele Wohnungen sind nichts für Ältere
Der Anteil der Senioren an der Bevölkerung wächst, doch viele Wohnungen sind nicht altersgerecht. Der Umbau liegt auch im Interesse der Branche.
(C) FTD.de
In Deutschland werden die Wohnungen knapp. Das erscheint angesichts der schrumpfenden Bevölkerung paradox. Doch für ältere Menschen wird es immer schwieriger, eine passende Bleibe zu finden. Gerade mal ein Prozent aller Wohnungen sind derzeit altersgerecht, schätzt der Bundesverband freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW). Dabei leben heute bereits in rund 28 Prozent aller Haushalte Personen, die 65 Jahre und älter sind. Und bis 2050 wird ihr Anteil auf fast 44 Prozent steigen.
Der altersgerechte Umbau ist neben der energetischen Sanierung das bestimmende Thema für die Immobilienwirtschaft in den nächsten Jahren. "Ohne eine seniorengerechte, barrierearme Wohnung werden auch diejenigen ins Pflegeheim gehen müssen, die eigentlich gut zu Hause betreut werden könnten", warnt Klaus Wiesehügel, Bundesvorsitzender der IG Bauen-Agrar-Umwelt. Doch es geht nicht nur um soziale Wohltaten, sondern auch um den wirtschaftlichen Erfolg der Eigentümer. Nur wer sich der neuen Nachfragesituation anpasst, findet Mieter, vermindert den Leerstand und erhält so den Gebäudewert.
Viele Hausbesitzer scheinen das noch zu verdrängen. "Zum großen Rundumschlag holen die wenigsten aus", sagt Ina Gronewold, Geschäftsführerin von Bau Vital, eines auf barrierefreies Bauen spezialisierten Unternehmens. Die meisten Eigentümer beschränkten sich auf den Umbau des Badezimmers.
Eine ebenerdige Dusche, mehr Haltegriffe und mehr Bewegungsfreiheit - das war's. An einen schwellenlosen Zugang wagten sich nur die wenigsten. Das sei das teuerste, aber im Grunde das A und O beim altersgerechten Umbau, so Gronewold. Dazu gehören etwa Rampen, breitere Türen und Flure, Fahrstühle sowie elektrische Bedienelemente.
Die staatliche Förderbank KfW unterstützt seit 2004 Immobilienbesitzer beim altersgerechten Umbau, in diesem Jahr bewilligte sie dafür rund 100 Mio. Euro. Wer sein Haus umrüstet, kann über die Hausbank ein Förderdarlehen von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit bei der KfW beantragen zu einem Effektivzins von 1,61 Prozent bei einer zehnjährigen Zinsbindung. Alternativ kann ein Zuschuss von fünf Prozent der Umbaukosten, maximal jedoch 2500 Euro pro Wohneinheit, direkt bei der KfW beantragt werden. Die Förderung steht nicht nur Eigentümern zu, auch Mieter können sie beantragen, sofern sie die Zustimmung des Vermieters für den Umbau haben. Wichtig: Der KfW-Antrag muss raus, bevor die Baumaßnahmen beginnen, eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich.
Rolf Kornemann, Präsident der Eigentümerschutzgemeinschaft Haus & Grund, spricht von einer Herkulesaufgabe für seine Klientel. Zwar würden durch die KfW-Förderung Baumaßnahmen ermöglicht, die sonst unterblieben, so Kornemann. Inwieweit die Rechnung für die Vermieter aufgehe, hänge aber stets vom Einzelfall ab, etwa davon, welche Mieterhöhungen der regionale Wohnungsmarkt zulasse und ob es noch genügend Nachfrager gebe.
Denn auch die alten Menschen zieht es mehr und mehr zurück in die Städte. Darauf verweist Tobias Just, Immobilienexperte der Deutschen Bank. "Ballungszentren mit Zuzug, sprich Binnenwanderung, profitieren von Nachfragern, der strukturschwache Raum wird eher ausgespart." Just sieht bei Mehrfamilienhäusern mit mehr als sieben Wohneinheiten und alten Bestandsgebäuden, die nach dem Zweiten Weltkrieg preiswert gebaut wurden, das größte Potenzial. Doch auch Plattenbauten mit ihren geradlinigen Grundrissen und geringen baulichen Hürden könnten durch den altersgerechten Umbau wieder eine Renaissance erfahren, vorausgesetzt der Standort passe, so Just.
Weil die nachträgliche Umrüstung der Häuser sehr aufwendig und teuer ist, sollten Investoren auch bei Neubauten schon an später denken und beispielsweise breitere Flure und Aufzüge mit einplanen. Das macht die Häuser zugleich bei der jüngeren Klientel attraktiver. So profitieren beispielsweise Familien mit Kindern von breiteren Türen, wenn sie mit dem Kinderwagen in die Wohnung wollen.
Denn schließlich wissen auch die jüngeren Menschen einen besseren Komfort zu schätzen. "Selbst Studenten bevorzugen heute Fahrstühle", betont Just.
Freitag, 3. Dezember 2010
Planen Sie das Wohnen im Alter
Der demographische Wandel in Deutschland macht deutlich, dass zukünftig immer mehr ältere Menschen den Wohnungsmarkt bestimmen, die rüstigen Rentner von morgen sind anspruchsvoll und wissen ganz genau, was ihnen wichtig ist. Die eigene Selbstständigkeit ist viel wert, birgt aber unter Umständen die Gefahr, zu vereinsamen. Was Sie zukünftig beachten sollten:
Die eigene Wohnung
Die eigenen vier Wände verlässt mancher nur ungern. Abnehmende Beweglichkeit schränkt auch die Mobilität ein, denn nicht immer lassen sich altersgerechte Umbauten im eigenen Heim verwirklichen. Das Wohnen im Alter stellt neue Ansprüche an die unmittelbare Umgebung und darüber muss man sich ganz selbstkritisch klar werden. Treppen, ja schon einfache Stufen, können zu Stolperfallen werden und der barrierefreie Zugang zu allen Räumlichkeiten muss gewährleistet sein. Rampen, Aufzüge und Treppenlifte leisten Hilfestellung. Wohnungsberatungsstellen bieten zusätzlich Tipps und kommen auf Anfrage sogar ins Haus. Nach einer ersten kostenlosen Beratung stehen sie bei der Beantragung von Kostenerstattungen bei der zuständigen Pflegeversicherung und anderen Fragen zur Seite. Wohnt man zur Miete, müssen die Umbauten außerdem vom Vermieter abgesegnet werden. Das macht aber nur Sinn, wenn die Lage an sich auch im höheren Alter als Wohnort geeignet ist. Ein Haus im Grünen, der frühere Traum, erweist sich nämlich ebenso als Falle, wenn die Einkaufsmöglichkeiten nicht fußläufig erreichbar sind, kulturelle Angebote nicht mehr mit Bus und Bahn anzusteuern sind und Nachbarn wie Verwandte weit weg wohnen. Städte bieten viele moderne, auf Senioren abgestimmte Wohnformen, Seniorenresidenzen mit luxuriösem Ambiente, reizvolle Wohnungen un modernisierten Altbauten und neuartige Wohnprojekte. Die Lösung muss realistisch durchdacht werden.
Der Alltag um uns herum
Die Praxis eines Allgemeinarztes liegt längst nicht mehr selbstverständlich in der Nähe und mit zunehmender Pflegebedürftigkeit wächst noch der Bedarf an Mobilen Pflegediensten und Essen auf Rädern. Das alles gehört zu den elementaren Bedürfnissen und sollte daher unbedingt in die eigene Planung mit einkalkuliert werden, auch wenn man derzeit noch alles selbst erledigen möchte. Hilfe im Haushalt und Erledigungen aller Art, Friseur und Fußpflege können über einen Begleitservice organisiert werden.
(C) schlossallee.de
Die eigene Wohnung
Die eigenen vier Wände verlässt mancher nur ungern. Abnehmende Beweglichkeit schränkt auch die Mobilität ein, denn nicht immer lassen sich altersgerechte Umbauten im eigenen Heim verwirklichen. Das Wohnen im Alter stellt neue Ansprüche an die unmittelbare Umgebung und darüber muss man sich ganz selbstkritisch klar werden. Treppen, ja schon einfache Stufen, können zu Stolperfallen werden und der barrierefreie Zugang zu allen Räumlichkeiten muss gewährleistet sein. Rampen, Aufzüge und Treppenlifte leisten Hilfestellung. Wohnungsberatungsstellen bieten zusätzlich Tipps und kommen auf Anfrage sogar ins Haus. Nach einer ersten kostenlosen Beratung stehen sie bei der Beantragung von Kostenerstattungen bei der zuständigen Pflegeversicherung und anderen Fragen zur Seite. Wohnt man zur Miete, müssen die Umbauten außerdem vom Vermieter abgesegnet werden. Das macht aber nur Sinn, wenn die Lage an sich auch im höheren Alter als Wohnort geeignet ist. Ein Haus im Grünen, der frühere Traum, erweist sich nämlich ebenso als Falle, wenn die Einkaufsmöglichkeiten nicht fußläufig erreichbar sind, kulturelle Angebote nicht mehr mit Bus und Bahn anzusteuern sind und Nachbarn wie Verwandte weit weg wohnen. Städte bieten viele moderne, auf Senioren abgestimmte Wohnformen, Seniorenresidenzen mit luxuriösem Ambiente, reizvolle Wohnungen un modernisierten Altbauten und neuartige Wohnprojekte. Die Lösung muss realistisch durchdacht werden.
Der Alltag um uns herum
Die Praxis eines Allgemeinarztes liegt längst nicht mehr selbstverständlich in der Nähe und mit zunehmender Pflegebedürftigkeit wächst noch der Bedarf an Mobilen Pflegediensten und Essen auf Rädern. Das alles gehört zu den elementaren Bedürfnissen und sollte daher unbedingt in die eigene Planung mit einkalkuliert werden, auch wenn man derzeit noch alles selbst erledigen möchte. Hilfe im Haushalt und Erledigungen aller Art, Friseur und Fußpflege können über einen Begleitservice organisiert werden.
(C) schlossallee.de
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