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Dienstag, 25. Januar 2011

Mieter muss Wohnung nicht weiß übergeben!

Der Bundesgerichtshof hat die Mieterrechte gestärkt: Auch bei Auszug eines Mieters darf der Vermieter nicht verlangen, dass die Wohnung komplett weiß gestrichen ist.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil einen Vermieter in die Schranken gewiesen, der die Rückgabe einer Mietwohnung mit komplett weißen Wänden verlangt hatte. Die Forderung geht nach Ansicht der Richter zu weit. Für den Vermieter sei es allein entscheidend, dass er eine freiwerdende Wohnung rasch wieder vermieten kann, hieß es in dem am Dienstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. Für die Neuvermietung sei eine weiße Wohnung nicht erforderlich, „weil auch eine Dekoration in anderen dezenten Farbtönen eine Weitervermietung nicht erschwert“. Für den Mieter dagegen sei ein „gewisser Spielraum“ von hohem Interesse. Sein Recht auf eine farbliche Gestaltung nach seinen Vorstellungen wäre dann eingeschränkt, wenn er beim Auszug die Wohnung wieder weiß streichen müsste (Az: VIII ZR 198/10).

Der Deutsche Mieterbund begrüßte in Berlin die damit für beide Seiten geschaffene Rechtssicherheit. Schon bisher hatte der BGH entschieden, dass während der Mietzeit die Farbe der eigenen vier Wände allein Sache des Mieters ist. Erst für die Übergabe nach Ende der Mietzeit darf danach der Vermieter Vorgaben machen. Sind unzulässige Farbvorgaben in einem Formularmietvertrag enthalten, so muss der Mieter überhaupt nicht streichen.
mbe/AFP ( Focus.de)
 

Freitag, 31. Dezember 2010

Viele Wohnungen sind nichts für Ältere

Der Anteil der Senioren an der Bevölkerung wächst, doch viele Wohnungen sind nicht altersgerecht. Der Umbau liegt auch im Interesse der Branche.
In Deutschland werden die Wohnungen knapp. Das erscheint angesichts der schrumpfenden Bevölkerung paradox. Doch für ältere Menschen wird es immer schwieriger, eine passende Bleibe zu finden. Gerade mal ein Prozent aller Wohnungen sind derzeit altersgerecht, schätzt der Bundesverband freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW). Dabei leben heute bereits in rund 28 Prozent aller Haushalte Personen, die 65 Jahre und älter sind. Und bis 2050 wird ihr Anteil auf fast 44 Prozent steigen.
Der altersgerechte Umbau ist neben der energetischen Sanierung das bestimmende Thema für die Immobilienwirtschaft in den nächsten Jahren. "Ohne eine seniorengerechte, barrierearme Wohnung werden auch diejenigen ins Pflegeheim gehen müssen, die eigentlich gut zu Hause betreut werden könnten", warnt Klaus Wiesehügel, Bundesvorsitzender der IG Bauen-Agrar-Umwelt. Doch es geht nicht nur um soziale Wohltaten, sondern auch um den wirtschaftlichen Erfolg der Eigentümer. Nur wer sich der neuen Nachfragesituation anpasst, findet Mieter, vermindert den Leerstand und erhält so den Gebäudewert.
Viele Hausbesitzer scheinen das noch zu verdrängen. "Zum großen Rundumschlag holen die wenigsten aus", sagt Ina Gronewold, Geschäftsführerin von Bau Vital, eines auf barrierefreies Bauen spezialisierten Unternehmens. Die meisten Eigentümer beschränkten sich auf den Umbau des Badezimmers.
Eine ebenerdige Dusche, mehr Haltegriffe und mehr Bewegungsfreiheit - das war's. An einen schwellenlosen Zugang wagten sich nur die wenigsten. Das sei das teuerste, aber im Grunde das A und O beim altersgerechten Umbau, so Gronewold. Dazu gehören etwa Rampen, breitere Türen und Flure, Fahrstühle sowie elektrische Bedienelemente. 
Die staatliche Förderbank KfW unterstützt seit 2004 Immobilienbesitzer beim altersgerechten Umbau, in diesem Jahr bewilligte sie dafür rund 100 Mio. Euro. Wer sein Haus umrüstet, kann über die Hausbank ein Förderdarlehen von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit bei der KfW beantragen zu einem Effektivzins von 1,61 Prozent bei einer zehnjährigen Zinsbindung. Alternativ kann ein Zuschuss von fünf Prozent der Umbaukosten, maximal jedoch 2500 Euro pro Wohneinheit, direkt bei der KfW beantragt werden. Die Förderung steht nicht nur Eigentümern zu, auch Mieter können sie beantragen, sofern sie die Zustimmung des Vermieters für den Umbau haben. Wichtig: Der KfW-Antrag muss raus, bevor die Baumaßnahmen beginnen, eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich.
Rolf Kornemann, Präsident der Eigentümerschutzgemeinschaft Haus & Grund, spricht von einer Herkulesaufgabe für seine Klientel. Zwar würden durch die KfW-Förderung Baumaßnahmen ermöglicht, die sonst unterblieben, so Kornemann. Inwieweit die Rechnung für die Vermieter aufgehe, hänge aber stets vom Einzelfall ab, etwa davon, welche Mieterhöhungen der regionale Wohnungsmarkt zulasse und ob es noch genügend Nachfrager gebe.
Denn auch die alten Menschen zieht es mehr und mehr zurück in die Städte. Darauf verweist Tobias Just, Immobilienexperte der Deutschen Bank. "Ballungszentren mit Zuzug, sprich Binnenwanderung, profitieren von Nachfragern, der strukturschwache Raum wird eher ausgespart." Just sieht bei Mehrfamilienhäusern mit mehr als sieben Wohneinheiten und alten Bestandsgebäuden, die nach dem Zweiten Weltkrieg preiswert gebaut wurden, das größte Potenzial. Doch auch Plattenbauten mit ihren geradlinigen Grundrissen und geringen baulichen Hürden könnten durch den altersgerechten Umbau wieder eine Renaissance erfahren, vorausgesetzt der Standort passe, so Just.
Weil die nachträgliche Umrüstung der Häuser sehr aufwendig und teuer ist, sollten Investoren auch bei Neubauten schon an später denken und beispielsweise breitere Flure und Aufzüge mit einplanen. Das macht die Häuser zugleich bei der jüngeren Klientel attraktiver. So profitieren beispielsweise Familien mit Kindern von breiteren Türen, wenn sie mit dem Kinderwagen in die Wohnung wollen.
Denn schließlich wissen auch die jüngeren Menschen einen besseren Komfort zu schätzen. "Selbst Studenten bevorzugen heute Fahrstühle", betont Just.

(C) FTD.de

Freitag, 3. Dezember 2010

Planen Sie das Wohnen im Alter

Der demographische Wandel in Deutschland macht deutlich, dass zukünftig immer mehr ältere Menschen den Wohnungsmarkt bestimmen, die rüstigen Rentner von morgen sind anspruchsvoll und wissen ganz genau, was ihnen wichtig ist. Die eigene Selbstständigkeit ist viel wert, birgt aber unter Umständen die Gefahr, zu vereinsamen. Was Sie zukünftig beachten sollten:

Die eigene Wohnung
Die eigenen vier Wände verlässt mancher nur ungern. Abnehmende Beweglichkeit schränkt auch die Mobilität ein, denn nicht immer lassen sich altersgerechte Umbauten im eigenen Heim verwirklichen. Das Wohnen im Alter stellt neue Ansprüche an die unmittelbare Umgebung und darüber muss man sich ganz selbstkritisch klar werden. Treppen, ja schon einfache Stufen, können zu Stolperfallen werden und der barrierefreie Zugang zu allen Räumlichkeiten muss gewährleistet sein. Rampen, Aufzüge und Treppenlifte leisten Hilfestellung. Wohnungsberatungsstellen bieten zusätzlich Tipps und kommen auf Anfrage sogar ins Haus. Nach einer ersten kostenlosen Beratung stehen sie bei der Beantragung von Kostenerstattungen bei der zuständigen Pflegeversicherung und anderen Fragen zur Seite. Wohnt man zur Miete, müssen die Umbauten außerdem vom Vermieter abgesegnet werden. Das macht aber nur Sinn, wenn die Lage an sich auch im höheren Alter als Wohnort geeignet ist. Ein Haus im Grünen, der frühere Traum, erweist sich nämlich ebenso als Falle, wenn die Einkaufsmöglichkeiten nicht fußläufig erreichbar sind, kulturelle Angebote nicht mehr mit Bus und Bahn anzusteuern sind und Nachbarn wie Verwandte weit weg wohnen. Städte bieten viele moderne, auf Senioren abgestimmte Wohnformen, Seniorenresidenzen mit luxuriösem Ambiente, reizvolle Wohnungen un modernisierten Altbauten und neuartige Wohnprojekte. Die Lösung muss realistisch durchdacht werden.

Der Alltag um uns herum
Die Praxis eines Allgemeinarztes liegt längst nicht mehr selbstverständlich in der Nähe und mit zunehmender Pflegebedürftigkeit wächst noch der Bedarf an Mobilen Pflegediensten und Essen auf Rädern. Das alles gehört zu den elementaren Bedürfnissen und sollte daher unbedingt in die eigene Planung mit einkalkuliert werden, auch wenn man derzeit noch alles selbst erledigen möchte. Hilfe im Haushalt und Erledigungen aller Art, Friseur und Fußpflege können über einen Begleitservice organisiert werden.

(C) schlossallee.de

Dienstag, 30. November 2010

Bis wann muss Vermieter über Kaution abrechnen?

Der Vermieter muss nach Ende des Mietverhältnisses über die Kaution abrechnen. Welche Frist er hierfür in Anspruch nehmen kann, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, z. B. ob dem Vermieter eine offene Betriebskostenabrechnung selbst noch nicht vorliegt.

Die Mietkaution sichert alle, auch noch nicht fällige, Ansprüche des Vermieters, die sich aus dem Mietverhältnis und seiner Abwicklung ergeben. Sie erstreckt sich auch auf Nachforderungen aus einer nach Beendigung des Mietverhältnisses vorzunehmenden Betriebskostenabrechnung.
Nach Beendigung des Mietverhältnisses steht dem Vermieter eine angemessene Frist zu, innerhalb derer er über die Mietkaution abrechnen muss. Diese Frist ist gesetzlich nicht geregelt und bemisst sich an den Umständen des Einzelfalls.

Liegt dem Vermieter selbst die Betriebskostenabrechnung noch nicht vor, ist dies bei der Bemessung der Frist zu berücksichtigen. Das gilt auch, wenn sich für den Mieter in den zurückliegenden Abrechnungsperioden jeweils Guthaben errechneten, denn daraus kann nicht geschlossen werden, dass sich für den noch ausstehenden Abrechnungszeitraum keine Nachzahlung ergibt.

(AG München, Urteil v. 29.7.2010, 474 C 14984/10)

P.S.: Aus persönlicher Erfahrung kann ich nur raten, dass ein Vermieter sofort nach Beendigung des Mietverhältnisses dem Mieter einen nach seinem Empfinden unstrittigen Betrag aus der Gesamtmietkaution überweist und nach Vorliegen einer Betriebskostenabrechnung die Restabrechnung vornimmt. 

Basel III könnte Darlehen für Immobilienwirtschaft verknappen

Die diskutierten neuen Eigenkapitalvorschriften für Banken (Basel III) könnten das Kreditangebot für die deutsche Wohnungswirtschaft verknappen und verteuern. Davor warnt Jens-Ulrich Kießling, Vorsitzender der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI).

„Für die Immobilienwirtschaft in Deutschland ist die Verfügbarkeit von Finanzierungen elementar", so Kießling.
Angesichts der Finanzmarktkrise arbeiten Politik und Bankenaufsicht weltweit an einer verbesserten Regulierung des Bankensystems. Dass diese heikle Aufgabe wichtig und richtig ist, bezweifelt auch die BSI nicht, weist aber auf einen Zielkonflikt hin: Zum einen sollten Banken Risiken zurückfahren und ein wirksameres Risikomanagement betreiben, zum anderen soll die Realwirtschaft auch künftig ausreichend mit Krediten versorgt bleiben.

Diese Kreditversorgung werde jedoch durch die Verschärfung der Eigenkapitalanforderungen für Kreditinstitute und die geplante Einführung einer neuen Verschuldungsobergrenze für Banken gefährdet. Da diese so genannte Leverage Ratio auf das Nominalvolumen der Darlehen abstelle, werde sie unter anderem das großvolumige, aber kreditrisikoarme und solide Immobilienfinanzierungsgeschäft der Banken treffen.
„Darlehen, die mit einer Immobilie besichert werden, sind besonders sicher. Das wird von den bisherigen Eigenkapital-Regeln für Banken ja auch anerkannt. Es ist widersinnig, dass diese Privilegierung durch die Leverage Ratio jetzt wieder ausgehebelt werden soll. Basel sollte die Vergabe besonders sicherer Darlehen durch die Banken künftig jedenfalls nicht teurer machen als derzeit“, so Kießling.

Die Immobilienwirtschaft, die sich in der Wirtschaftskrise als Stabilisator bewährt habe, sei strukturbedingt mehr als andere Branchen auf hohe Fremdfinanzierung angewiesen. „Kredite zu verknappen heißt, Investitionen zu gefährden und den Aufschwung zu bremsen“, warnt der BSI-Vorsitzende.

(C) HAUFE.Immobilien

Freitag, 26. November 2010

Strompreiserhöhung droht in 2011!

In 2011 sollen die Strompreise erheblich erhöht werden.

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Strom Vergleich


Donnerstag, 25. November 2010

Kaufen oder Mieten? Die Zinsen steigen wieder! Vergleichsberechnung mit Excel-Tabelle zum Download

Kaufen oder Mieten?

Immobilien Rechner

Mit dem Finanztest-Rechner können Sie ermitteln, ob Sie als Mieter oder als Käufer einer Immobilie günstiger wegkommen. Die Berechnung ist kompliziert. Sie hängt vor allem vom verfügbaren Eigenkapital und dem Zinssatz für die Finanzierung ab. Eine große Rolle spielt der Faktor Zeit. In der Regel gilt: In den ersten Jahren zahlen Bauherren und Hauskäufer mehr als Mieter. Auf lange Sicht allerdings hat meist der Hausbesitzer die Nase vorn.
Hinweis: Bitte speichern Sie den Excel-Rechner auf Ihrer Festplatte und öffnen Sie ihn direkt aus Excel. Dazu klicken Sie mit der rechten Maustaste auf den Link und wählen „Ziel speichern unter“ bzw. „Verknüpfung speichern unter“. Sie benötigen mindestens Excel 97.

Download hier anklicken:
http://www.test.de/filestore/Eigenheim.xls?path=/13/11/a046afd0-66d9-46a8-bc5a-9fbc72f9658c-file.xls&key=5A5563A8FE1AE82D3EB4954D87949C094C5B62E4


(C) test.de